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Unsere AGBs

VERKAUFS-, LIEFER- und ZAHLUNGSBEDINGUNGEN  (AGB) 

der A.Sievers GmbH, Marie-Curie-Straße 3, D-30966 Hemmingen

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen der A. Sievers GmbH gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Entgegenstehende Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern (hiernach "Besteller'') finden keine Anwendung, auch wenn die A. Sievers GmbH im Einzelfall nicht gesondert widersprochen hat. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Bestellers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung der Geschäftsbedingungen. Sie gelten nur, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, selbst wenn sie nicht nochmal gesondert vereinbart werden. Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote unserer Lieferanten erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z. B Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit in Sinne dieser AGB schließt Schrift- und Textform (z. B Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.

1. Angebote / Auftragsannahme
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung der Ware durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 4 Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem unsere Annahme dem Kunden zugeht. Die Annahme kann entweder schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Besteller erklärt werden.

2. Preise
Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Werk (lncoterms 2020), zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Bestellungen in einer geschlossenen Sendung mit einem Netto-Warenwert von über 1.000,00 Euro werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Haus geliefert; Kosten für Lieferungen ins Ausland werden im Einzelfall nach Aufwand berechnet. Bitte nehmen Sie diesbezüglich vorab mit uns Kontakt auf. Bei Bestellungen unter 100,00 Euro netto (außer Nachlieferungen) wird zusätzlich ein Mindermengenzuschlag von 25,00 Euro netto berechnet.

3. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Besteller in Verzug. Dem Besteller stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Bestellers unberührt. Die Hinnahme eines Wechsels oder Schecks erfolgt nur erfüllungshalber. Eine Erfüllungswirkung tritt erst mit erfolgreicher Einlösung des Wechsels oder Schecks ein.

4. Zahlungsverzug
Mit Ablauf der Zahlungsfrist gem. Ziff. 3. kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

5. Verpackung
Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Bei Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit einem Netto-Warenwert über 150,00 Euro entfällt die Berechnung der Verpackungskosten, sofern keine Spezialverpackung (Kisten, Verschläge etc.) verwendet wird. Für Spezialverpackung wird bei frachtloser Rücksendung in wiederverwendungsfähigem Zustand innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung 2/3 des in Anrechnung gebrachten Betrages gutgeschrieben. Die Verpackungskosten bei Lieferung im Ausland werden in jedem Einzelfall nach dem erforderlichen Aufwand berechnet.

6. Liefer- und Leistungsfristen
Die von uns angegebenen Lieferfristen gelten unverbindlich, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist; sie sind so bemessen, dass die Einhaltung bei normalem Geschäftsgang wahrscheinlich ist. Die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. Bei Eintritt unverschuldeter Ereignisse, besonders in Fällen der höheren Gewalt oder sonstigen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren Ereignissen (z. B. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die uns die Lieferung erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbes. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) sind wir von der Einhaltung etwaiger Liefertermine entbunden. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer sind, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder -termine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Besteller infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten. Geraten wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist dies unsere Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 10 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen beschränkt. Bei Sonderanfertigungen und individuellen Beschriftungen (Schilder, Etiketten etc.) behalten wir uns 10 % Mehr- oder Minderlieferung vor. Hieraus ist kein Anspruch auf Rechnungskürzung oder Nachlieferung abzuleiten.

7. Erfüllungsort, Versand, Gefahrübergang, Abnahme
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der A. Sievers GmbH. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Besteller über. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines vom Besteller zu vertretenden Umstandes, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Besteller über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und wir dies dem Besteller angezeigt haben. Die Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Besteller. Kommt der Besteller in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Besteller zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen.

8. Beanstandungen
Der Besteller hat seiner gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachzukommen. Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Besteller oder an den von ihm benannten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Versteckte Mängel müssen ab Entdeckung, offene Mängel müssen ab Erhalt der Waren innerhalb von 8 Tagen, jedoch vor Inanspruchnahme der Gegenstände, schriftlich gerügt werden. War der Mangel für den Besteller bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Der Besteller ist verpflichtet, seine Beanstandungen ausreichend zu begründen und Beweismaterial bzw. die reklamierte Ware vorzulegen. Geringfügige Abweichungen zwischen bestellter und gelieferter Ware hinsichtlich Formates, Farbe und Qualität berechtigen nicht zu Mängelrügen, sofern die Verwendbarkeit zum vertraglich vorhergesehenen Zweck nicht beeinträchtigt ist.

9. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung. Wir sind berechtigt, unsere Verpflichtungen wegen Mängeln der Kaufsache nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu erfüllen. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl bzw. liefern wir innerhalb einer angemessenen Frist keinen Ersatz, so kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückabwicklung des Vertrages verlangen. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Wir
sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Besteller den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Besteller ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Besteller selbst oder durch Dritte ohne unsere Zustimmung Änderungen an dem Liefergegenstand vorgenommen hat und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. Dies gilt nicht, wenn der Besteller nachweist, dass der Mangel unabhängig von der Änderung besteht. Der Besteller hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Besteller die mangelhafte Sache auf unser Verlangen nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben; einen Rücknahmeanspruch hat der Besteller jedoch nicht.

10. Haftung
Soweit sich aus diesen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Auf Schadensersatz haften wir - gleich aus welchem Rechtsgrund - bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und des von wesentlichen Mängeln freien Liefergegenstands sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Besteller die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Bestellers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Besteller nur zurücktreten, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
 

11. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Besteller hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist oder wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen aufgrund des Weiterverkaufs in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (inkl. MwSt.) ab, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Wir nehmen die Abtretung schon jetzt an. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. Sofern die Kaufsache mit anderen. uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache (Faktura-Endbetrag inkl. MwSt.) zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

12. Nutzungsrechte
1. Der Besteller räumt uns an sämtlichen Schutzrechten (insbesondere an urheberrechtlichen Werken, Designs, Marken, geschäftlichen Bezeichnungen, Titeln und Namensrechten einschließlich der Firma) das kostenlose, nicht-ausschließliche, nicht übertragbare, unterlizenzierbare, inhaltlich nicht beschränkte. territorial unbeschränkte Recht („Lizenz") ein, die Schutzrechte in dem Umfang zu nutzen, in dem dies zur Erfüllung unserer Leistungspflichten nach Maßgabe dieser AGB und des durch den Besteller erteilten Auftrages erforderlich ist. Dies umfasst insbesondere das Recht, die Schutzrechte zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zu bearbeiten.


2. Wir sind im Rahmen der Lizenz gemäß Abs. 1 ferner berechtigt, zu eigenen Präsentations- und Werbezwecken die Schutzrechte zu vervielfältigen, zu verbreiten, vorzuführen, öffentlich zugänglich zu machen oder zu bearbeiten. Die Rechtseinräumung umfasst insbesondere den Nutzungszweck, Lichtbilder, Videos und sonstige körperliche oder unkörperliche Abbildungen oder Darstellungen der für die Besteller angefertigten Produkte im Internet, auf Flyern, in Katalogen oder in anderen Medien abzubilden, zu veröffentlichen und öffentlich wiederzugeben, einschließlich der Verwendung der vorgenannten Inhalte zu Präsentations- und Werbezwecken auf Messen.


3. Ist der Besteller mit dem Rechteinhaber nicht identisch, so versichert er zur Rechteeinräumung gemäß Abs. 1 und Abs. 2 berechtigt und bevollmächtigt zu sein. Der Besteller stellt uns von etwaigen Ansprüchen der Rechteinhaber inklusive der Kosten für die Rechtsverteidigung frei, sofern diese uns auf Grund fehlender Befugnis zur Rechteeinräumung wegen einer möglichen Rechtsverletzung, die auf einem Verschulden des Bestellers beruht, in Anspruch nehmen.


13. Verjährung
Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Unberührt bleiben die gesetzlichen Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Bei Arglist des Verkäufers (§ 438 Abs. 3 BGB) und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 479 BGB). Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Bestellers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Bestellers ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für alle auch internationalen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Besteller ist nach unserer Wahl Hannover oder der Sitz des Bestellers. Für Klagen gegen uns ist Hannover ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbes. des UN-Kaufrechts. Hinweise in diesen allgemeinen Bedingungen auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Bedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.


15. Salvatorische Klausel
Soweit der Vertrag oder diese Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtliche wirksame Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.